Sucht-/Gewaltprävention
(Jg. 7-9) [Klm]
Im Rahmen der schulischen Gesundheitsförderung am Ceciliengymnasium ist die Suchtprävention eine Querschnittsaufgabe, die viele Bereiche der Schule betrifft.
Die sogenannte Primärprävention steht dabei im Vordergrund. Mit „Primärprävention“ sind Maßnahmen, Impulse und Ideen gemeint, die die Schülerinnen und Schüler bei der Bewältigung ihrer Entwicklungsaufgaben so unterstützen, dass Probleme und Konflikte gut bearbeitet und gelöst werden können. Denn unbewältigte Schwierigkeiten oder sogar Krisen können schnell der Auslöser für Suchtverhalten (Drogensucht, Computersucht, Essstörungen etc.) sein. Vorrangiges Ziel der primärpräventiven Arbeit ist daher die Stärkung von persönlichen Schutzfaktoren (Ich-Stärke, Kommunikationsfähigkeit, Selbstwirksamkeit, Sachkenntnisse, Konfliktfähigkeit etc.) sowie die Ausgestaltung weiterer Ressourcen (z. B. bezüglich Unterstützung, Beratung, Information, Teilhabe, Raumgestaltung, Zeit- und Aufgabenmanagment etc.) im Sinne einer Vernetzung mit anderen gesundheitsfördernden Aktivitäten/Maßnahmen.
Zu jahrgangsstufenübergreifenden Bausteinen der Suchtvorbeugung gehören u. a. die Mediation, Klassenpatenschaften, SL-Stunden, Erlebnispädagogik (an Wandertagen, auf Klassenfahrten), Schulhof mit Ruhe und Aktivitätsflächen, Beratung etc.
Zu den jahrgangsbezogenen Bausteinen gehören drogenkundliche Inhalte im Fach Biologie, „Legal – Illegal“: Expertenvortrag (Kommissariat Vorbeugung) zu strafrechtlichen Aspekten im Fach Wirtschaft-Politik, Teilnahme am Theaterprojekt „Natürlich bin ich stark“ (Jgst. 7), Teilnahme „Be smart – don‘t start“ (Jgst. 9), Workshop „Sucht“ der Drogenberatung (Jgst. 9, EF) etc.
Die Suchtprävention umfasst auch die sogenannte Sekundärprävention. Hierzu gehören alle Maßnahmen und Angebote, die der Beratung und Unterstützung bereits riskant konsumierender Schülerinnen und Schüler dienen. Die Beratungslehrerinnen und -lehrer entscheiden gemeinsam mit der Schülerin bzw. dem Schüler, welche außerschulischen Angebote genutzt werden können, ob und inwieweit Eltern, Lehrerinnen und Lehrer und andere Institutionen informiert und zur Unterstützung herangezogen werden.
Im Rahmen der Sekundärprävention wurde 2013 von der Schulkonferenz ein „Regel- und Maßnahmenkatalog“ verabschiedet, der die Verstöße gegen die Hausordnung bzw. das Schulgesetz im Zusammenhang mit Besitz bzw. Konsum von Alkohol, Tabakwaren und illegalen Substanzen auf dem Schulgelände und bei schulischen Aktivitäten regelt.
